WICOS® ist ein eingetragenes Markenzeichen der FäWa-System AG.
1. Prospekte und Technische Unterlagen
Werbeprospekte und technische Unterlagen sind ohne anderweitige Vereinbarung nicht verbindlich.
Zeichnungen, Beschreibungen, Abbildungen und dergleichen sind soweit wir sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet haben,
nur annähernd massgebend. Wir behalten uns Aenderungen vor.
Technische Unterlagen und Softwareprogramme dürfen ohne schriftliches Einverständnis weder Dritten zugänglich gemacht werden,
noch für den Nachbau des Produktes oder von Bestandteilen verwendet werden.
2. Schutzrecht :
Die gesamte gelieferte Software bleibt uneingeschränkt unser Know-How und geistiges Eigentum.
Missbräuchliche Verwendung, insbesonders das Kopieren sowie die Weitergabe an Dritte etc. sind nicht statthaft.
3. Preis:
Sofern nicht ausdrücklich ausgewiesen, verstehen sich unsere Preise ohne Mehrwertsteuer in Schweizer Franken.
Sämtliche bauseitigen Vorkehrungen (Installation aller elektrischen Leitungen der Heizungsanlage, einschliesslich dem Einbau von bauseits gelieferten Komponenten wie Warmwasserzähler etc., sowie gegebenenfalls Einbau, Verdrahtung und Anschliessen der Unterstationen in das bauseitige Tableau etc.) sind in unseren Preisen nicht enthalten.
Alle für das WICOS-System notwendigen Elektroinstallationen, einschliesslich dem Versetzen von Einlasskästen etc. erfolgt bauseits.
4. Gültigkeit :
Sofern nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, sind unsere Angebote 6 Monate ab Erstellungsdatum gültig.
5. Zahlungsbedingungen :
Sofern nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort fällig und bis spätestens am 30. Tag nach Rechnungsdatum zu bezahlen,
ohne Skonto und ohne jeden anderen Abzug.
Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn der fällige Betrag unserem Konto gutgeschrieben ist und uns zur freien Verfügung steht.
Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist nicht zulässig.
Teillieferungen und Teilleistungen werden mit Teilrechnungen abgerechnet.
Bei Zahlungsverzug verrechnen wir ohne weitere Mahnung die aktuellen Bankzinsen und allenfalls weitere entstandene Kosten
6. Lieferumfang :
Die Offerte oder Auftragsbestätigung umfasst alle zum Zeitpunkt der Erstellung bekannten Systemkomponenten und Arbeiten.
Veränderungen haben Preisauf- bzw. Preisabschläge zur Folge.
Der Käufer hat kein Anrecht auf nicht ausdrücklich in der Offerte oder Auftragsbestätigung ausgewiesene Systemkomponenten oder Systemfunktionen.
7. Lieferfristen :
Die Liefertermine erfolgen nach Absprache mit dem Käufer.
Eine Lieferverzögerung berechtigt nicht zu Schadenersatz oder einer Konventionalstrafe.
8. Uebergang von Nutzen und Gefahr :
Nutzen und Gefahr gehen bei Abgang der Lieferung an unserem Domizil beziehungsweise bei Lagerung wegen verzögerter Lieferung auf den Käufer über.
9. Eigentumsvorbehalt :
Die gelieferte oder eingelagerte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum.
10. Gewährleistung :
Garantie- und Verjährungsfristen gemäss SIA 118 und Ergänzung 380/7 Punkt 6.401 = für elektrische Apparate u. Regelgeräte gilt
als Garantie- und Verjährungsfrist ein Jahr - gerechnet ab Abnahme - sachgemässer Betrieb und Wartung derselben vorausgesetzt.
11. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand :
Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz an der Breitenwiesstrasse 6 in 8340 Hadlikon-Hinwil.
Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.
Gerichtsstand für den Besteller und für uns ist Hinwil. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Sitz zu belangen.